Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW (§42 Abs. 4) sind extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) gesetzlich geschützt. Ausgenommen sind Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind. Der gesetzliche Schutz tritt in Kraft, sobald die Gesamtfläche dieser Streuobstbestände im Land Nordrhein-Westfalen um mindestens 5 Prozent abgenommen hat.
Um den Ist-Bestand der Streuobstbestände zu erfassen wurde das vorliegende Erfassungs-Werkzeug erstellt. Streuobstbestände können damit in ihrer räumlichen Abgrenzung erfasst und durch die Eingabe von Zusatzdaten qualifiziert werden.
Das Erfassungs-Werkzeug stellt außerdem eine Kulisse von Verdachtsflächen bereit. Diese beruht auf einer halb-automatisierten Auswertung fernerkundlicher Daten (u.a. Luftbilder).